Polizeivollzugsdienst mittlerer Dienst (m/w/d)
Mittlerer Dienst – mitten im Geschehen
Ob du bei der Bundesbereitschaftspolizei Demonstrationen schützt oder an Landesgrenzen, Flughäfen oder Bahnhöfen im Streifendienst arbeitest: Im mittleren Polizeivollzugsdienst bist du mittendrin. Mit deinem Einsatz machst du Deutschland sicherer. Durch Berufserfahrung, Fortbildung und Spezialisierung kannst du dich für verschiedene Aufgabenbereiche der Bundespolizei qualifizieren.
Deine Ausbildung zur Bundespolizistin oder zum Bundespolizisten im mittleren Polizeivollzugsdienst dauert zweieinhalb Jahre. Nach rund 4.600 Ausbildungsstunden und der erfolgreichen Laufbahnprüfung hältst du deinen Abschluss in den Händen.
Im ersten Ausbildungsjahr lernst du die theoretischen Grundlagen der Polizeiarbeit von Grund auf kennen und nimmst an mehreren einsatznahen Trainingsrunden teil. Dabei schulen dich erfahrene Ausbilder auf nachgebauten Bahnsteigen, zwischen ausrangierten Waggons oder an selbst errichteten Kontrollstellen. Hier übst du zum Beispiel reale Einsatzsituationen wie Kontrollen und Festnahmen, aber auch den Umgang mit hilflosen, betrunkenen oder gewalttätigen Menschen.
Die Ausbildung dauert 2,5 Jahre und findet in den Aus- und Fortbildungszentren (z.B. Bamberg) sowie in Praktika in verschiedenen Dienstorten statt.
Siehe Checkliste nach Onlineregistrierung unter www.komm-zur-bundespolizei.de
Voraussetzungen Allgemein:
- deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit
- Demokratieverständnis
- Bereitschaft zur bundesweiten Verwendung
- körperliche und mentale Fitness
- Schwimmabzeichen in Bronze
- keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Tätowierungen müssen geeignet abzudecken sein. An Kopf, Hals und Händen dürfen keine Tattoos vorhanden sein.
Voraussetzungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst:
- mittlerer Reife oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung
- Alter: 16 bis 27 Jahre, mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium und dreijähriger Berufserfahrung bis 35 Jahre
- im aktuellen Zeugnis das Fach Deutsch mindestens “ausreichend”, das Fach Englisch mindestens “ausreichend” und das Fach Sport mindestens “befriedigend” abgeschlossen haben