Polizeivollzugsdienst gehobener Dienst (m/w/d)
UNSER ANGEBOT AN DICH
Spannende und verantwortungsvolle Tätigkeiten – Nach dem Studium und der Erstverwendung stehen viele Wege offen. Es gibt vielfältige Verwendungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten.
Gutes Geld – Während des Studiums erhältst man monatlich ab 1.400 € (netto). Nach dem Studium beträgt das Anfangsgehalt ca. 2.400 € (netto). Die Übernahme nach der Ausbildung ist garantiert. Die Krankheitskosten werden übernommen – und später erhält man eine Pension.
Sicherer Arbeitsplatz – Nach drei Jahren Dienstzeit wird man zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Man durchläufst die Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes.
Gleichberechtigung– Frauen und Männer sind auf allen Hierarchieebenen chancengleich eingebunden. Es gibt keine Besoldungsunterschiede.
Keine Diskriminierung – Bei uns arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Lebensweisen und Religionen.
ENTWICKLE DEIN POTENTIAL
Streifendienst? Ermittlungsdienst? Einsatzhundertschaft? Nach dem Studium und der Erstverwendung hat man viele Möglichkeiten. Man kann sich in verschiedenen Arbeitsbereichen spezialisieren. Etwa im Ermittlungsdienst eines Kriminalkommissariats, bei den Spezialeinheiten, als Diensthundeführein oder Diensthundführer, in der Hubschrauberstaffel, Polizeireiterstaffel oder als Lehrende oder Lehrender in der Aus- und Fortbildung.
NEU: Studienschwerpunkt „Ermittlungen“. Du interessierst dich besonders für die Kriminalpolizei? Ab jetzt hast du die Möglichkeit, dich bereits im Studium auf den Bereich „Kripo“ zu spezialisieren. Nach deinem Abschluss und einem zusätzlichen Jahr im „Streifendienst“ geht es für dich dann direkt zur Kriminalpolizei.
Welche Schulbildung wird benötigt?
- Abitur oder
- volle Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder
- Ausbildung und Berufserfahrung gemäß der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO)
Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Für die Durchführung der Onlinebewerbung ist das Anlegen eines Benutzerkontos auf unserer Homepage: www.genau-mein-fall.de notwendig.